Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) – Fahrzeuge & Maschinen

Kommunaltechnik Freesemann

Inhaber: Manuel Freesemann

Saynstraße 26, 56242 Selters, Deutschland

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verbrauchsgüterkauf ist ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Käufer, als Unternehmer zu handeln.

§2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Zwischenverkauf und Irrtümer bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Rechnungsstellung zustande.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten.

§4 Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Standort. Mit Übergabe oder Verladung auf das Transportmittel geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Versendung durch Dritte.

§5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

§6 Zustand / Sachmängelhaftung

Der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge und Maschinen erfolgt unter vollständigem Ausschluss der Sachmängelhaftung. Die Ware wird verkauft im gegenwärtigen Zustand „wie besichtigt und probegefahren“ bzw. „wie sie hätte besichtigt werden können“. Der Käufer bestätigt die Möglichkeit der Besichtigung. Erkennbare oder bei ordnungsgemäßer Prüfung feststellbare Mängel gelten als genehmigt. Angaben zu Laufleistung, Betriebsstunden, Zustand und Vorbesitzern erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist, ausdrücklicher Garantieübernahme oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§7 Garantie

Eine Garantie wird nicht übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§8 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§9 Verjährung

Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Export / Zulassung

Der Käufer ist für Export, Zulassung, technische Vorschriften und Genehmigungen selbst verantwortlich. Eine Gewähr für Zulassungsfähigkeit im In- oder Ausland wird nicht übernommen.

§11 Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand ist Montabaur. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.